Südamerika


KOLUMBIEN

Bogotá

L: Günter Knieß, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

A: Calle 110 No. 9-25, piso 11, Torre Empresarial Edificio Pacífic P. H., Bogotá, D. C.

F: +57 1 423 26 00

FAX: +57 1 429 31 45

Barranquilla

L: Manuel Bolle, Honorarkonsul

A: Calle 110 No. 6-335 Bg M1-6, Parque Industrial Metroparque, Barranquilla.

F: +57 310 434 81 32

FAX: +57 5 328 74 65

Cali

L: Gerhard Thyben, Honorarkonsul

A: Calle 1 B No. 66 B – 29, El Refugio, Cali.

F: +57 2 323 44 35, +57 2 323 84 02

FAX: +57 2 323 37 84

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige 

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. An den Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen wird von der neugeschaffenen Immigrationsbehörde „Migración Colombia“ (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.migracioncolombia.gov.co) – vormals „Departamento Administrativo de Seguridad (DAS)“ per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer festgelegt. Reisende sollten daher bei der Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o.ä. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt, was in der Regel auch erfolgt. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 180 Tage.

Besonderes

Im Departamento Norte de Santander (Region Catatumbo), im Süden des Departamentos Bolivar und im Departamento Guajira  wurden 2012 und 2013 ausländische Staatsangehörige entführt. Insbesondere in der Grenzregion zu Venezuela ist auch weiterhin von einem hohen Entführungsrisiko auch für ausländische Staatsangehörige auszugehen.

Insbesondere in den Departamentos Cauca und Nariño besteht für die Panamericana-Straße eine anhaltende Gefahr terroristischer Anschläge. Auf dem Streckenabschnitt zwischen den Städten Popayan und Pasto 2014 zwei Anschläge verübt.


ECUADOR

Quito

L: Dr. Alexander Olbrich, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

A: Avenida Naciones Uni das y República de El Salvador, Edificio „Citiplaza“, piso 14, Casilla 17-17-536, Quito.

F: +593 2 297 08 20

FAX: +593 2 297 08 15

Guayaquil

L: Hardy Carlotta von Campe, Honorarkonsulin

A: Avenida Las Monjas No. 10, Edificio Berlin, 1 er piso, Guayaquil.

F: +59 34 220 68 67, +59 34 220 68 68

FAX: +59 34 220 68 69

Ministerio de Relaciones Exteriores
Carrión 10-40 y 10 de Agosto
Tel. +593 2 2227 025

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige 

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Visum

Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage pro Jahr) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Vom 1. Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.

Besonderes

Aus aktuellem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine medizinische Notfallbehandlung in Privatkliniken meist nur gegen Vorkasse oder Nachweis ausreichender Bonität erfolgt. Der Nachweis einer internationalen Krankenversicherung ist in diesen Fällen nicht ausreichend. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Mitführung einer Kreditkarte. In vielen Fällen wird eine Kreditkartendeckung in Höhe von 5000 Euro erwartet.


PERU

Chiclayo

L: Armin Bülow, Honorarkonsul

A: José Francisco Cabrera Cdra. 1 (Casa Comunal de la Juventud), Chiclayo.

F: +51 74 23 74 42

FAX: +51 74 23 74 42

Lima

L: Jörg Ranau, außerordentlicher

und bevollmächtigter Botschafter

A: Av. Dionisio Derteano 144, Edificio Alto Caral, pisos 7 y 8, San Isidro, Lima 27.

F: +511 212 50 16

FAX: +511 422 48 13, +49 30 1817 671 51

Arequipa

L: Maria Rodriguez de Cuba, Honorarkonsulin

A: Colegio Peruano Alemán Max Uhle, Av. Fernandini s/n. Sachaca, Arequipa.

F: +51 54 21 86 69

FAX: +51 54 23 41 36

Die von Ecuador nach Chile führende gebührenpflichtige Haupttransitstrecke„Panamericana“ ist durchgehend gut ausgebaut. Reisende, die mit einem Privat-Kfz unterwegs sind, sollten die an den Mautstationen („Peaje“) ausgegebenen Tickets gut aufbewahren. Bei Unfällen oder Pannen steht Reisenden durch die Zahlung der Maut kostenlose Hilfe zu, die Notrufnummern sind auf dem Mautticket abgedruckt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige 

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Visum

Touristen können sich bis zu 183 Tage in Peru aufhalten. Die vorherige Beantragung eines Visums ist für einen touristischen Aufenthalt nicht erforderlich, dieses wird bei Einreise in Form einer Einreisekarte („Tarjeta Andina de Migración“) erteilt. Einreisende Touristen müssen gelegentlich Weiterreise- oder Rückflugticket vorlegen, obwohl dies nicht den offiziellen Einreisevorschriften entspricht.

Es sollte darauf geachtet werden, dass die beabsichtigte Aufenthaltsdauer durch die Beamten der peruanischen Einwanderungsbehörde im Pass und auf der (stets auszufüllenden!) Einreisekarte vermerkt wird. Es kann andernfalls vorkommen, dass die Beamten die Aufenthaltserlaubnis im Pass willkürlich auf z. B. 30 Tage begrenzen, obwohl ein Aufenthalt von beispielsweise 45 Tagen geplant ist. Eine nachträgliche Verlängerung der vorgegebenen Aufenthaltsdauer ist nicht möglich. Wenn die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten wird, ist bei Ausreise eine Geldstrafe zu zahlen. Auch bei Verlust der „Tarjeta Andina de Migración“ wird bei Ausreise eine Geldstrafe fällig.

Auch bei Einreise auf dem Landweg sollte unbedingt das Einreisedatum durch einen Stempel der Grenzbehörde im Pass (und auf der Einreisekarte) dokumentiert und sichergestellt werden, dass die Einreise auch in elektronischer Form im System erfasst wird. Andernfalls wird von einem illegalen Aufenthalt ausgegangen, der zu erheblichen Problemen bei der Ausreise und im ungünstigsten Fall zu einer kostenpflichtigen Abschiebung führen kann.


BOLIVIEN

La Paz

L: Peter Linder, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

A: Avenida Arce 2395, La Paz.

F: +591 2 244 00 66, +591 2 244 11 66, +591 2 244 06 06, +591 2 244 11 33

Sucre

L: Sofia Caballero de Branisa, Honorarkonsulin

A: Calle Manuel de Zudañez 52, Sucre.

T: +591 7 155 44 71

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige 

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt kein Visum. Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 90 Tagen im Pass eingetragen. Wenn man auf dem Landweg einreist kommt es vor, dass lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 30 Tagen in den Pass eingetragen wird. Laut Auskunft der Migrationsbehörde gilt für Touristen aus den Mercosur- und Andenstaaten die 90-Tage-Regel, für europäische Touristen ist vorgesehen, dass sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage bekommen, die dann noch zweimal für je weitere 30 Tage bei den Migrationsbehörden verlängert werden kann. Die Praxis sieht aber anders aus.Deutsche Touristen können sich innerhalb eines Kalenderjahres demnach maximal 90 Tage in Bolivien aufhalten, wobei mehrfache Ein- und Ausreise gestattet ist.

Besonderes

Das Land ist verkehrsmäßig noch wenig erschlossen. Es gibt nur etwa 3.000 km asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit oft tagelang nicht passierbar. Reisenden wird geraten, sich vor Ort über die aktuelle Situation zu informieren.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen höhere Benzinpreise als Fahrzeuge mit bolivianischen Kennzeichen zahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellen nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher oft weigern, an ausländische Fahrzeuge Benzin zu verkaufen.

Die Telefonvorwahl aus Deutschland für Bolivien und La Paz lautet 00591 – (2) + Anschlussnummer (7-stellig).Es besteht die Möglichkeit, aus Bolivien mit einer kostenlosen Telefon-Nr. ein Gespräch nach Deutschland zu führen. Die Telefongebühren zahlt der Teilnehmer in Deutschland. Die bolivianische Telefonnummer lautet: 800 – 10 – 0049 + Vorwahl mit 0 + Anschlussnummer in Deutschland.


CHILE

Santiago de Chile

L: Hans-Henning Blomeyer-Bartenstein, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

A: Las Hualtatas 5677, Vitacura, Santiago de Chile.

F: +56 2 24 63 25 00

FAX: +56 2 24 63 25 25

La Serena

L: Juan Alberto Samacoits, Honorarkonsul

A: Matta 665, La Serena/IV Región.

F: +56 51 221 10 05

FAX: +56 51 221 10 05

Concepción

L: Christian Alfred Schmitz Vaccaro, Honorarkonsul

A: Diagonal Pedro Aguirre Cerda 1151, Piso 2, Concepción.

F: +56 41 318 95 32

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige 

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Visum

Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine „Tarjeta de Turismo“ (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.

Die „Tarjeta de Turismo“ muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden.
Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der „Policía Internacional“ in Santiago (Morandé 672, Santiago Centro, Tel. +56 2 26809110, oder am Flughafen, Tel. +56 2 26901781) bzw. in anderen Regionen von der „Policía de Investigaciones“ eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

Besonderes

Während der Militärregierung wurden im gesamten Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten, an verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) fast zweihunderttausend Landminen verlegt. Die chilenische Regierung hat bereits vor mehreren Jahren die Räumung dieser Landminen veranlasst. Die Räumung ist an der Grenze zu Argentinien nahezu abgeschlossen, kommt aber im Norden und insbesondere an der Grenze zu Peru nur langsam voran. Aufgrund schwerer Regenfälle im Februar 2012 wurden zahlreiche Minen im Küstenbereich an der Grenze zu Peru an die Strände geschwemmt.

Auf den öffentlichen Straßen und Wegen wurden die Landminen geräumt. Allerdings ist die Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Insbesondere in abgelegenen Gegenden sollten Reisende sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.


ARGENTINIEN

Buenos Aires

L: Bernhard Graf von Waldersee, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

A: Calle Villanueva 1055, C1426BMC Buenos Aires.

F: +54 11 47 78 25 00

FAX: +54 11 47 78 25 50

San Carlos de Bariloche

L: Gerardo Bochert, Honorarkonsul

A: Emilio Morales 460, R8400GHJ San Carlos de Bariloche

F: +54 29 44 42 56 95

FAX: +54 29 44 42 50 17

Ushuaia

L: Rafael Fank, Honorarkonsul

A: Calle Marcos Zar 1338, 9410 Ushuaia – Tierra del Fuego.Argentinien.

F: +54 29 01 42 28 51, +54 29 01 42 28 64, +54 29 01 42 45 46

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige 

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Visum

Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das  argentinische Konsulat in Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden. Seit Mai 2012 gelten neue Bestimmungen für die Einreise nach Argentinien. Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.

 

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html