Mexiko

Botschaften:

Mexiko-Stadt

L: Viktor Elbling, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

A: Horacio No. 1506, Col. Los Morales Sección Alameda, Deleg. Miguel Hidalgo, 11530 México D.F.

F: +52 55 52 83 22 00

FAX: +52 55 52 81 25 88

Cancún/Quintana Roo

L: Rudolf Bittorf, Honorarkonsul

A: Punta Conoco No. 36, SM 24, 77509 Cancún, Quintana Roo.

F: +52 998 884 53 33, +52 998 884 15 98

FAX:+52 998 887 12 83

Veracruz

L: Erika Silvia Rempening, Honorarkonsulin

A: World Trade Center, Blvd. Adolfo Ruiz Cortínez 3497, Col. Ylang Ylang, 94298 Boca del Río, Ver.

F: +52 229 927 06 56

FAX: +52 229 927 06 56

León

L: Monika von Allwörden de Orozco, Honorarkonsulin

A: Café Rothenburg, Blvd. Juan Alonso de Torres 602-1, La Cantera, 37178 León, Guanajuato.

F: +52 477 773 57 18

FAX: +52 477 773 57 18

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige 

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch sechs Monate, mindestens jedoch für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie erhalten bei der Einreise nach Mexiko per Flug oder an anderen Grenzübergangsstellen eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch.

Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte sollte sicher verwahrt werden, sie muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Bei Verlust muss spätestens bei Ausreise gegen Gebühr eine neue Karte erworben werden (umgerechnet ca. 20 Euro).

 

Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA kann es vorkommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt werden. In diesem Fall muss dies, z. B. gegen Vorlage des Bustickets, beim Instituto Nacional de Migración des Grenzortes nachgeholt werden.

Es wird dringend davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und nach Deutschland ausgewiesen zu werden.
Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.

Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen.

Aktuelle Hinweise 

Bis November ist an allen  Küsten mit Hurrikans  und  intensiven Regenfällen, ggf. Überschwemmungen zu rechnen. Es wird empfohlen, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen der örtlichen Behörden Folge zu leisten  (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.proteccioncivil.gob.mx)

Aufgrund von möglichen Massenprotesten und Ausschreitungen wird von Reisen in den Bundesstaat Guerrero – mit Ausnahme von Flugreisen nach Ixtapa-Zihuatanejo und Acapulco – dringend abgeraten.

Von der Benutzung der Küstenstraße zwischen Acapulco (Guerrero) und Manzanillo (Colima) wird dringend abgeraten.

In den Bundesstaaten Michoacán und Jalisco können bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Bürgerwehren, Angehörigen der Organisierten Kriminalität und Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden. Von nicht zwingend notwendigen Reisen in die Region Tierra Caliente und ländliche Gebiete in den Bundesstaaten Michoacán und Jalisco wird daher dringend abgeraten. Ausgenommen davon sind Flugreisen nach Puerto Vallarta oder Reisen dorthin über die Autobahnverbindung ab Guadelajara.

Von nicht zwingend notwendigen Reisen in den Bundesstaat Tamaulipas wird ebenfalls dringend abgeraten.

 

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html