Canada

Botschaften:

Halifax

L: Suzanne Rix, Honorarkonsulin

A: 1100 Purdy’s Wharf Tower One,1959 Upper Water Street, Halifax.

F: +1 902 420 15 99

FAX: +1 902 421 31 30

Toronto

L: Walter Stechel, Generalkonsul

A: 2 Bloor Street East, 25th Floor, Toronto, Ontario, M4W 1A8.Canada

F: +1 416 925 28 13

FAX: +1 416 925 28 18

Edmonton

L: Harald Kuckertz, Honorarkonsul

A: 8005 – 102 Street, Edmonton, AB T6E 4A2.

F: +1 780 434 04 30

FAX: +1 780 439 99 50

Vancouver

L: Hermann Sitz, Generalkonsul

A: Suite 704, World Trade Centre, 999 Canada Place, Vancouver, B.C.

F: +1 604 684 83 77

FAX: +1 604 684 83 34

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Visum

Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Einreise visumsfrei.

Bei Ankunft in  Kanada erfolgt eine Einreisebefragung durch Beamte der Einwanderungsbehörde CBSA. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende  finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen.  Ergeben sich bei der Befragung Zweifel, kann sich in Einzelfällen das Verfahren durch weitere Nachforschungen der Einwanderungsbehörde über mehrere Stunden erstrecken. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.

Die Einreise wird zudem verweigert, wenn Reisende als nicht akzeptabel zur Einreise („inadmissible“) eingestuft werden, z.B. bei falschen Angaben, Gefahr für die Sicherheit, Verurteilung wegen Straftaten (auch außerhalb Kanadas), Risiko für die öffentliche Gesundheit o.ä.

Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Visumsablauf gestellt werden.

Besonderes

Das Mindestalter für den Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken liegt bei 19 Jahren (Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Quebec). Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt. Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale oder zuhause eingenommen werden. In Kanada ist das Rauchen in und vor öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren, Restaurants, Bars etc. verboten.

 

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html