USA

Botschaften:

Anchorage

L: Michael Jensen, Honorarkonsul

A: 12350 Industry Way, Suite 208, Anchorage, AK 99515.

F: +1 907 277 80 00

FAX: +1 907 522 81 73

Seattle

L: Petra Heußner-Walker, Honorarkonsulin

A: 7853 S. E. 27th Street, Suite 180, Mercer Island, WA 98040.

F: +1 206 715 56 77

FAX: +1 206 236 51 62

Portland

L: Robert Manicke, Honorarkonsul

A: 200 SW Market Street, Suite 1775, Portland, OR 97201.

F: +1 503 222 04 90

FAX: +1 503 227 25 49

San Francisco

L: Stefan Schlüter, Generalkonsul

A: 1960 Jackson Street, San Francisco, CA 94109.

F: +1 415 775 10 61

FAX: +1 415 775 01 87

Los Angeles

L: Dr. Bernd Fischer, Generalkonsul

A: 6222 Wilshire Boulevard, Suite No. 500, Los Angeles, CA 90048.

F: +1 323 930 27 03

FAX: +1 323 930 28 05

San Diego

L: Stephan Hollmann, Honorarkonsul

A: 1620 5th Ave., Suite 500, San Diego, CA 92101.

F: +1 619 321 06 06

FAX: +1 619 544 89 58

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja, Visum erforderlich

Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagieren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 bei der Einreise die Adresse (Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.

Visum

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

  • im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind,
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (welches – außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern – nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
  • im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).

Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA).

Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.

 

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html