GUATEMALA
Botschaften:
Guatemala-Stadt
L: Matthias Sonn, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
A: Avenida La Reforma 9-55, Zona 10, Edificio Reforma 10, Nivel 10, Ciudad de Guatemala.
F: +502 23 64 67 00
FAX: +502 23 65 22 70
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Visum
Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visafreier Aufenthalt in der sog. „CA-4“- Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu insgesamt 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Besonderes
Es wird empfohlen, Reisedokumente (Pässe, Flugtickets, Reisekrankenversicherung u. ä.) an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren und Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass, etc.) zu fertigen und diese mitzuführen, um sich ggfs. ausweisen zu können. Kopien der Reisedokumente und Kontaktdaten von Familie oder Freunden in Deutschland können zur Sicherheit an die Deutsche Botschaft Guatemala (Fax: +502 23652270, E-Mail: info@guat.auswaertiges-amt.de) gesandt werden.
EL SALVADOR
Botschaften:
San Salvador
L: Heinrich Haupt, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
A: 77a Av. Norte, esqu. 7a Calle Poniente 3972, Colonia Escalon, San Salvador.
F: +503 22 47 00 00
FAX: +503 22 47 00 99
Visum
Für die Einreise nach El Salvador benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Bewilligung, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen in diesem Raum zulässig ist. Bei Einreise von einem anderen CA-4-Staat erhalten Reisende oftmals keinen Aus- und Einreisestempel (Ausnahme derzeit Guatemala).
Reisen über Land
Als besonders gefährlich müssen insbesondere die großen Städte San Salvador, Santa Ana und San Miguel, sowie die Departamentos La Paz, La Libertad und Sonsonate angesehen werden. Auch in der Nähe der großen Hotels der Hauptstadt („Zona Rosa“) kommt es regelmäßig zu Überfällen. Es wird empfohlen, auch bei kurzen Wegstrecken ein Auto (zugelassene Taxis haben ein „A“ als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild) zu benutzen. Die Flughafentaxis werden von der Kooperative ACACYA betrieben. Reisende sollten unter keinen Umständen auf Taxis oder sonstige Fahrzeuge zurückgreifen, deren Fahrer dort ihre Dienste außerhalb des eingezäunten ACACYA-Parkplatzes anbieten.
Einzelreisende sollten besonders vorsichtig sein. Nach Möglichkeit sollten nur Hauptstraßen genutzt und Nebenstraßen vermieden werden. Auf Wandertouren oder ähnliche Ausflüge ohne kundige Begleitung abseits der Hauptverkehrsstraßen sollte verzichtet werden.
Halten Sie die Türen und Fenster Ihres Autos geschlossen. Nehmen Sie keine Anhalter mit und halten Sie auch nicht bei einem scheinbaren Unfall, sondern verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle (schon mancher Unfall wurde fingiert, um den zu Hilfe
Einreise mit Pkw
Erfolgt die Einreise mit einem Fahrzeug, muss dieses beim Zoll deklariert werden.
HONDURAS
Tegucigalpa
L: Beatrix Kania, außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin
A: Avenida República Dominicana # 925, Sendero Santo Domingo, Col. Lomas del Guijarro, Tegucigalpa, M. D. C.
F: +504 22 75 92 92
FAX: +504 22 39 90 18
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Visum
Deutsche Touristen und Geschäftsreisende mit gültigem Reisepass erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen (im Gesamtraum!) zulässig ist. Bei Einreise aus einem anderen CA-4-Staat nach Honduras erhalten Reisende keine Aus- und Einreisestempel. Vorgeschrieben ist jedoch gem. Artikel 127 Ziffer 18 der Ausführungsvorschriften zum „Gesetz betr. Reisevorschriften und Ausländerstatus“ bei Einreise nicht-zentralamerikanischer Ausländer auf dem Landweg die Zahlung einer Tourismussteuer in Höhe von 3,00 US-Dollar bzw. des Gegenwerts in der honduranischen Währung „Lempiras“.
Bei Einreise (mit und ohne Visum) wird von den Kontrollorganen in den Reisepass ein gelber Einreisezettel eingeheftet. Dieser muss bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
Ausreisegebühr
Einzelne Grenzübergänge verlangen eine Ausreisegebühr, die sehr unterschiedlich festgesetzt wird. Eine zentrale Gebührenregelung gibt es nicht. Bei der Ausreise per Flugzeug sind am Flughafen verschiedene Gebühren in Höhe von rd. 40,00 US-Dollar in bar zu entrichten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Kriminalität in Honduras hat ein alarmierendes Ausmaß erreicht. Sie zeichnet sich aus durch hohe Gewaltbereitschaft auch unter Drogeneinfluss und eine geringe Hemmschwelle beim Gebrauch von Schusswaffen. Diese Faktoren haben das Risiko bei Reisen nach und in Honduras in den letzten Jahren erhöht. Entführungen und Überfälle unter Schusswaffengebrauch in San Pedro Sula, Santa Barbara, Tegucigalpa, La Ceiba und auf den Bay Islands nehmen zu. Besondere Besorgnis erregen gewalttätige Jugendbanden (maras), denen sich nach Weltbankberichten in Honduras mittlerweile über 40.000 Jugendliche angeschlossen haben. Auch deutsche Staatsangehörige zählten in der Vergangenheit zu den Opfern.
Übergriffe auf Reisende werden insbesondere in den größeren Städten, auf der Strecke von San Pedro Sula zur Mayastätte Copán, aber auch in den Naturparks und Wandergebieten gemeldet. Besondere Vorsicht wird an der Karibikküste empfohlen, insbesondere in und um Tela, La Ceiba und San Pedro Sula. Von Strandbesuchen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten. In letzter Zeit hat sich offensichtlich der Drogenschmuggel über die Provinz Olancho intensiviert. Die hierdurch immer wieder aufflackernden Banden- und Familienfehden sowie staatliche Polizei- und Armeeeinsätze bilden ein zusätzliches Sicherheitsrisiko. Transporte und Reisen sind nur während des Tageslichts zu unternehmen. Die Dunkelheit ist unbedingt zu vermeiden. In der genannten Provinz Olancho kommt es gelegentlich auch zu Kontrollen durch Personen, die sich als Beamte ausgeben.
Strassenverkehr
Reisende müssen sich auf ein stark beschädigtes Straßennetz einstellen. Lediglich die Hauptstraße zwischen Tegucigalpa und San Pedro Sula ist in einem guten Zustand.
Das geteerte Straßennetz ist spärlich, im Nordosten kaum vorhanden. Die Teilstrecke von Tegucigalpa nach Süden und die Querverbindung zwischen Nicaragua und El Salvador zerfallen zusehends.
NICARAGUA
Managua
L: Karl-Otto König, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
A: Carretera a Masaya km 5, del Colegio Teresiano 1 c. al sur, 1 c. abajo Calle Erasmus de Rotterdam, Managua.
F: +505 22 55 69 20, +505 22 55 69 21, +505 22 55 69 22
FAX: +505 22 55 69 23
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Visum
Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen ist kein Einreisevisum erforderlich. Bei der Einreise wird jedoch der Erwerb einer Touristenkarte verlangt. Diese kostet derzeit 10,00 US-Dollar, zuzüglich einer Einreisegebühr von 2,- USD. Bei der Ausreise wird die Gebühr von 2,-USD ebenfalls verlangt.Die maximale visafreie Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde (Migración) beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, Fleisch- und Wurstwaren sowie von Milchprodukten ist verboten. Aufgrund von BSE und Maul- und Klauenseuche in Europa gibt es verstärkte Kontrollen bei der Einreise.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Ein erhöhtes Diebstahlrisiko gab es in der Vergangenheit vor allem an allen von Touristen häufig frequentierten Orten wie Granada, San Juan del Sur, León, Laguna de Apoyo, den Grenzübergängen, Busbahnhöfen und dem Flughafen Managua. Reise sollten ihr Gepäck daher nie aus den Augen lassen.Auf Wertsachen (auch billigen Modeschmuck) sollte möglichst verzichtet werden. Die Kleidung sollte sich der Umgebung anpassen sowie unauffällig und leger sein.Es wird geraten, für den Fall eines Diebstahls oder Verlustes eine Kopie des Passes sicher aufzubewahren, die neben der Seite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem nicaraguanischen Einreisestempel beinhaltet.Reisen im Norden des Landes, abseits der Panamericana, sollten auf das unbedingt erforderliche Minimum, z.B. aus geschäftlichen Gründen, beschränkt werden.
Gleiches gilt für das sogenannte „Minendreieck“ der RAAN zwischen den Städten Siuna, Bonanza und La Rosita. Es kommt hier immer wieder zu Straßenblockaden mit gewaltsamen Ausschreitungen, Demonstrationen und auch Überfällen auf den Transitverkehr (Busse und sonstige Kfz). Der Einsatz von Schusswaffen ist weit verbreitet, die Mordrate höher als im Landesdurchschnitt.
Die Südliche Atlantikküste (RAAS), zu der auch die Touristenziele Bluefields, Pearl Lagoon und die Corn Islands zählen, hat eine 4 Mal höhere Mordrate als der Landesdurchschnitt. Auch hier sollten Reisen in entlegene Gebiete nur bei Vorliegen wichtiger Gründe und mit größter Vorsicht durchgeführt werden.
Reisende sollten sich auch bei der nicaraguanischen Botschaft in Berlin (Embajada de la República de Nicaragua, Joachim-Karnatz-Allee 45, 2. OG, 10557 Berlin, Tel.: +49 30 2064380, Fax: +49 30 22487891, E-Mail: embajada.berlin@embanic.de) sowie später am Grenzübergang über mögliche aktuelle Gefahren und Reisehindernisse erkundigen.
COSTA RICA
San José
L: Dr. Ingo Winkelmann, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
A: Edificio „Torre La Sabana“, 8° piso, 300 mts oeste del ICE, Sabana Norte San José.
F: +506 22 90 90 91
FAX: +506 22 31 64 03
Seit 2007 gibt es in Costa Rica eine Touristenpolizei, die v.a. in den großen Touristenzentren wie Jacó, Tamarindo oder San José Zentrum im Einsatz ist. Sie ist jederzeit über die kostenlose Notrufnummer 911 (auch englischsprachig) erreichbar und steht in Not geratenen Touristen zur Verfügung. Auch das hiesige Tourismusinstitut (ICT) bietet Touristen bei Fragen oder Problemen über die kostenlose Rufnummer 800-8868-7476 oder 800-8887-4766 Unterstützung an.
Staatliche Krankenhäuser oft besser, bevorzugen! Die staatlichen Krankenhäuser (z.B. Hospital Mexico in San José) sind verpflichtet, auch Nichtmitgliedern der staatlichen Krankenversicherung im Notfall umgehend Hilfe zu leisten. Die Kosten für die Behandlung müssen selbstverständlich vom Patienten bzw. dessen Reisekrankenversicherung getragen werden – die Behandlung eines unabweisbaren Notfalls scheitert in staatlichen Krankenhäusern aber nicht an der Zahlungsunfähigkeit des Patienten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
(bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)
Visum
Deutsche können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage mit einem Reisepass visafrei einreisen. Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer besteht nicht, häufig wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Entscheidung hierüber wird vom Beamten bei der Einreise auf der Grundlage des Rückflugtickets, Aufenthaltszwecks, finanzieller Leistungsfähigkeit, etc erteilt. Reisende müssen ein Rückflugticket/Anschlussticket und einen Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt im Land vorlegen. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer können bei der Ausländerpolizei (Migración) gebührenpflichtig gestellt werden. Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss dafür vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Botschaft Costa Ricas beantragt werden.
Besonderes
Bei der Einreise von Panama und Nicaragua nach Costa Rica auf dem Landweg sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Einreisestempel als auch der panamaische bzw. nicaraguanische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Gleiches gilt für die Rückreise. Ohne diese Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aus- und Weiterreise kommen, da die Ausländerpolizei in diesen Fällen die Möglichkeit eines illegalen Aufenthalts in Costa Rica prüft und zu diesem Zweck die Pässe einbehält.
Besondere Zollvorschriften: Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes:
Botschaft von Costa Rica
Dessauer Straße 28/29 – 10963 Berlin
Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.botschaft-costarica.de
PANAMA
Panama
L: Hermann-Josef Sausen, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
A: Calle 53 E, Urbanizacion Marbella, Edificio World Trade Center No. 20, Panamá.
F: +507 263 77 33, +507 263 79 91, +507 264 11 47, +507 263 46 77
FAX: +507 223 66 64
David
L: Amilcar Cerrud Moreno, Honorarkonsul
A: Edificio Erikan, Planta Alta Calle A Sur, entre Ave. 2a y 3a, David, Chiriquí.
F: +507 774 04 74
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
(bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)
Visum
Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen wird kein Visum benötigt. Es muss entweder ein Rückflugticket nach Deutschland oder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg) und eine gültige Aufenthaltserlaubnis für das Land der Weiterreise (ein Touristenvisum allein ist nicht ausreichend) vorgelegt werden. Des Weiteren sollte man bei der Einreise nach Panama nachweisen können, ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt mit sich zu führen. Dies bedeutet entweder 500 US-Dollar in bar oder die Verfügbarkeit der entsprechenden Summe auf dem Kreditkartenkonto (per Kreditkartenkontoauszug nachweisbar).
Für die Ein- und Ausreise aus Panama auf Schiffen jeglicher Art (Segelschiffe, Jachten, Katamarane etc.) gelten Sonderbestimmungen: Bei Einreise wird eine Einreisegebühr in Höhe von 100-200 $ erhoben.
Besonderes
Seit August 2008 gilt Ausweispflicht für Ausländer. Daher ist es ratsam, den Originalreisepass – zumindest aber eine Kopie, aus der auch der Einreisestempel hervorgeht – mit sich zu führen. Ausweiskontrollen werden regelmäßig durchgeführt.
Im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darien, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Es wird dringend davon abgeraten, sich dort aufzuhalten. In dem Gebiet operieren kriminelle Organisationen, die auch vor Waffengebrauch nicht zurückschrecken. Weiterhin gibt es Einfälle von illegalen bewaffneten Gruppen aus Kolumbien.
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html